Die Abnahme durch die Kunden
Zum Schluss muss das Sondereigentum, also die einzelnen Wohnungen, von einem unabhängigen Sachverständigen begutachtet werden. Erst nach Beseitigung eventuell festgestellter Mängel findet die Übergabe an die Eigentümer statt. Ein vom Bausachverständigen ausgestellter Energiepass weist die Gebäudeeffizienz im Rahmen des Wärmeschutzes aus.
Das Gemeinschaftseigentum wie Hausfassade, Keller, Treppenhaus, Dach und Außenanlage wird ebenfalls von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter abgenommen. Nach Beseitigung möglicher Mängel erteilt das Bauamt die Nutzungsfreigabe. Nun kann das wiederhergestellte Schmuckstück mit Leben gefüllt werden und vielen Bewohnern einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Was glauben Sie fehlt noch, um die Sanierung zu einem guten Ende zu bringen? Die Antwort erhalten Sie im folgenden letzten Abschnitt.
Das Gemeinschaftseigentum wie Hausfassade, Keller, Treppenhaus, Dach und Außenanlage wird ebenfalls von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter abgenommen. Nach Beseitigung möglicher Mängel erteilt das Bauamt die Nutzungsfreigabe. Nun kann das wiederhergestellte Schmuckstück mit Leben gefüllt werden und vielen Bewohnern einen angenehmen Aufenthalt ermöglichen. Was glauben Sie fehlt noch, um die Sanierung zu einem guten Ende zu bringen? Die Antwort erhalten Sie im folgenden letzten Abschnitt.
Impressionen von den letzten Objektübergaben an unsere Kunden
Zitat von Dipl.-Ing. Holger Kunstmann ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauakustik
"Altbausanierungen stellen aus bautechnischer Sicht eine komplexe Thematik dar. Eine gutachterliche Betreuung in der Planungsphase, während und bei Beendigung der Baumaßnahme ist unabdingbar. Während der Planungsphase werden Aspekte des Schallschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik, des erforderlichen Brandschutzes und des Wärmeschutzes entsprechend den Forderungen der Energieeinsparverordnung durch den Gutachter betrachtet. Im Zuge der Bauphase findet eine Qualitätssicherung durch baubegleitende gutachterliche Überwachung statt. Zur Fertigstellung erfolgt die Abnahme durch die entsprechenden Fachgutachter.Die Phasen der Qualitätskontrolle sichern nachhaltig die Wertbeständigkeit der Immobilie."


