Planung
Nun beginnt eine spannende, akribische Phase der Untersuchung, in der das „verwunschene Schloss“ erst einmal nach allen Regeln der Kunst unter die Lupe genommen wird. Sie werden staunen, welche Informationen zusammengetragen werden müssen, um einen Bauantrag erstellen zu können, der anschließend durch das Bauamt der Stadt genehmigt werden soll.
Zunächst wird der Bestand des Objektes festgehalten. Dafür wird mithilfe modernster Vermessungswerkzeuge ein Aufmaß zur Erstellung von Bauzeichnungen genommen. Parallel dazu werden historische Unterlagen aus dem Bauaktenarchiv der Stadt „ausgegraben“, um zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie das Gebäude im Laufe der Zeit verändert worden ist.
Zunächst wird der Bestand des Objektes festgehalten. Dafür wird mithilfe modernster Vermessungswerkzeuge ein Aufmaß zur Erstellung von Bauzeichnungen genommen. Parallel dazu werden historische Unterlagen aus dem Bauaktenarchiv der Stadt „ausgegraben“, um zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie das Gebäude im Laufe der Zeit verändert worden ist.

Hätten Sie gedacht, dass insgesamt über ein Dutzend Ämter wie beispielsweise das Stadtplanungs-, Umwelt-, Denkmalschutz-, Kataster- und Verkehrsamt mit Informationen aus ihren Archiven dazu beitragen, dass ein umfassendes Bild von dem zu sanierenden Objekt erstellt werden kann?
Ganz entscheidend für den Sanierungsaufwand sind die technischen Nachweise über den Brandschutz, den Wärmeschutz, den Schallschutz und die Statik. Aufgrund der Untersuchungen unabhängiger Sachverständiger aus diesen Bereichen werden notwendige Baumaßnahmen fest-gelegt. So wird zum Beispiel bestimmt, in welcher Weise die Geschossdecken verändert werden müssen, um den Trittschall zu dämmen oder wie die Fenster und Wohnungswände isoliert werden müssen, um ein ruhiges Wohnen zu gewährleisten.
Ganz entscheidend für den Sanierungsaufwand sind die technischen Nachweise über den Brandschutz, den Wärmeschutz, den Schallschutz und die Statik. Aufgrund der Untersuchungen unabhängiger Sachverständiger aus diesen Bereichen werden notwendige Baumaßnahmen fest-gelegt. So wird zum Beispiel bestimmt, in welcher Weise die Geschossdecken verändert werden müssen, um den Trittschall zu dämmen oder wie die Fenster und Wohnungswände isoliert werden müssen, um ein ruhiges Wohnen zu gewährleisten.

Sie können davon ausgehen, dass gerade in denkmalgeschützten Gebäuden der Brandschutz ein wichtiges Thema ist. Rauchmelder, Rauchwärmeabzüge oder die Verwendung von schwer entflammbarem Dämmmaterial erhöht die Sicherheit der zukünftigen Bewohner um ein Vielfaches. Den Brandschutznachweis muss ein nach Landesbauverordnung zugelassener Prüfingenieur gesondert genehmigen.
Erst wenn alle genehmigungsfähigen Bauantragsunterlagen wie die Wohnflächenberechnung, die Baubeschreibung, der Antrag auf Abgeschlossenheit jeder Wohnung eines Mehrfamilienhauses und die technischen Nachweise der Sachverständigen vollständig vorliegen, werden diese beim Bauamt eingereicht. Die Baugenehmigung wird erfahrungsgemäß ungefähr drei Monate nach Eingang des Antrages erteilt.
Erst wenn alle genehmigungsfähigen Bauantragsunterlagen wie die Wohnflächenberechnung, die Baubeschreibung, der Antrag auf Abgeschlossenheit jeder Wohnung eines Mehrfamilienhauses und die technischen Nachweise der Sachverständigen vollständig vorliegen, werden diese beim Bauamt eingereicht. Die Baugenehmigung wird erfahrungsgemäß ungefähr drei Monate nach Eingang des Antrages erteilt.

Sicher fragen Sie sich, wann es mit der Sanierung endlich losgeht. Aber aus Sicherheitsgründen beauftragt der Architekt zunächst einen unabhängigen Prüfingenieur für Tragwerksplanung, die Berechnungen des Statikers zu kontrollieren.
Danach kann der Architekt sogenannte Ausführungsunterlagen erstellen, die die Grundlage der nächsten Projektphase bilden. Die Unterlagen berücksichtigen die Forderungen der Baugenehmigung, der technischen Nachweise und der Prüfberichte der Ingenieure für Brandschutz und Tragwerksplanung. Für die Bauphase wird über ein Ausschreibungsverfahren ein erfahrener Generalunternehmer ausgesucht, der mit qualifizierten Handwerkern die Sanierung durchführen wird. Nach Vergabe der Gewerke, also der handwerklichen und bautechnischen Arbeiten, sowie Abschluss eines Bauvertrages zwischen der Heritus AG und dem Generalunternehmer werden die Bauzeiten in einem Plan verbindlich festgelegt.
Vor Sanierungsbeginn muss das Objekt entrümpelt, die Fußböden geöffnet und eine Dokumentation über die notwendigen Maßnahmen für den Holzschutz erstellt werden.
Danach kann der Architekt sogenannte Ausführungsunterlagen erstellen, die die Grundlage der nächsten Projektphase bilden. Die Unterlagen berücksichtigen die Forderungen der Baugenehmigung, der technischen Nachweise und der Prüfberichte der Ingenieure für Brandschutz und Tragwerksplanung. Für die Bauphase wird über ein Ausschreibungsverfahren ein erfahrener Generalunternehmer ausgesucht, der mit qualifizierten Handwerkern die Sanierung durchführen wird. Nach Vergabe der Gewerke, also der handwerklichen und bautechnischen Arbeiten, sowie Abschluss eines Bauvertrages zwischen der Heritus AG und dem Generalunternehmer werden die Bauzeiten in einem Plan verbindlich festgelegt.
Vor Sanierungsbeginn muss das Objekt entrümpelt, die Fußböden geöffnet und eine Dokumentation über die notwendigen Maßnahmen für den Holzschutz erstellt werden.
Zitat Dipl.-Ing. Architekt Mark Aretz
"Die Anschaffung einer Wohnung in Leipzig bedeutet nicht nur den Erwerb einer wirtschaftlich und steuerlich sinnvollen Anlage sondern es ist auch eine Investition in ein Stück authentischer Baugeschichte – die Stadt hat den größten Bestand an gründerzeitlicher Bausubstanz in ganz Europa. Zusätzlich zu einer Wohnung wird so ein geschlossenes historisches Umfeld kostenlos mitgeliefert. Damit endet das originale gründerzeitliche Umfeld nicht bereits vor der Haustür oder an der nächsten Straßenecke.Der spezielle Reiz Leipzigs besteht dennoch darin, dass es sich nicht um ein Museum, sondern in erster Linie um eine ausgesprochen dynamische Bürgerstadt handelt.
Bürgersinn war es auch, der die seit jeher führende Handels-, Wissenschafts- und Kulturmetropole Leipzig über Jahrhunderte zu dem geformt hat, was es heute ist. Nie war es Residenzstadt, sondern selbstbewußte und erfolgreiche Kaufleute, Verleger, Professoren und Künstler haben Leipzig geschaffen.
Wer hier in die Sanierung einer gründerzeitlichen Wohnung investiert, trägt so auch ganz persönlich zur Erhaltung einzigartigen nationalen Kulturgutes bei und stellt sich damit in die beste Tradition bürgerschaftlichen Engagements, welches die Messestadt wie kaum eine andere in Deutschland geprägt hat.
In einem Leipziger Bürgerhaus der Gründerzeit spiegelt sich aber auch physisch die handwerkliche, wirtschaftliche und baugeschichtliche Blüte des Kaiserreichs wider. In kaum einer anderen Epoche wurde so handwerklich solide gebaut, war soviel Geld für qualitativ hochwertiges Baumaterial vorhanden und konnte so viel baukünstlerischer Aufwand beim Errichten von Gebäuden betrieben werden.
Dass Leipzig seinerzeit schon zu den reichsten Städten Deutschlands gehörte, hat sich bis zum heutigen Tage ganz greifbar in der Substanz und in den (heute nicht mehr bezahlbaren) Details der Häuser dieser Stadt erhalten - deren Restaurierung bewahrt dieses kulturelle Erbe auch für die Zukunft."

